Wir arbeiten mit allen gesetzlichen Krankenkassen zusammen und übernehmen die Abrechnung der bewilligten Kassenleistung. Welche Leistung möglich ist, klären wir anhand Ihrer Versorgung.
Brillengläser: die Grundregeln der gesetzlichen Versicherung
Unter 18 Jahren besteht bei medizinischer Notwendigkeit grundsätzlich ein Anspruch auf Sehhilfen. Bei Erwachsenen kommen insbesondere eine schwere Sehbeeinträchtigung oder ein verordneter Fernkorrekturausgleich von mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit beziehungsweise mehr als 4 Dioptrien bei Astigmatismus in Betracht. Genau 6 beziehungsweise 4 Dioptrien erfüllen diese Schwellen allein nicht.
Die Brillenfassung gehört nicht zur gesetzlichen Sehhilfenleistung. Gewünschte Mehrleistungen und gegebenenfalls Zuzahlungen können bei Ihnen verbleiben. Für erneute Versorgungen gelten weitere Voraussetzungen.
Spezialkontaktlinsen und vergrößernde Sehhilfen
Hier gelten besondere medizinische Voraussetzungen. Eine Brillengläser-Berechtigung bedeutet nicht automatisch Anspruch auf beliebige Kontaktlinsen oder elektronische Sehhilfen. Wir prüfen die Unterlagen und klären die mögliche Versorgung und gegebenenfalls erforderliche Genehmigung vor der Bestellung.
Wie lange ist mein Rezept gültig?
Bringen Sie Ihre Verordnung möglichst zeitnah nach der Ausstellung zu uns. Für Hilfsmittelverordnungen der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich: Die Versorgung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung aufgenommen werden. Geht der Leistungsantrag innerhalb dieser Frist bei der Krankenkasse ein, ist die Frist ebenfalls gewahrt.
Ihre Brille muss deshalb nicht innerhalb von 28 Tagen fertig sein. Ein Brillenpass ist keine Kassenverordnung. Bei privaten Verordnungen und besonderen Versorgungssituationen prüfen wir die jeweils geltenden Bedingungen.
Ihr Rezept ist schon älter? Sprechen Sie uns an. Wir klären mit Ihnen, ob eine neue Verordnung benötigt wird. Eine bloße Terminbuchung sollten Sie nicht als Fristwahrung ansehen.
Unser vereinfachtes Muster zeigt, wo Sie das Ausstellungsdatum und die verordneten Glaswerte finden. Alle persönlichen Angaben und Messwerte sind erfunden. Die Beispielwerte begründen keinen Anspruch auf eine Kassenleistung.
Muster einer Sehhilfenverordnung · Alle Angaben und Werte sind frei erfunden. Nicht zur Einlösung. Zum Vergrößern das Bild öffnen.
Datum: Hier steht, wann die Verordnung ausgestellt wurde. Beachten Sie die oben erklärte Frist.
R / L: Rechtes und linkes Auge. F steht hier für die Fernkorrektur.
Sphäre: Die Grundkorrektur in Dioptrien. Minuswerte stehen für eine Kurzsichtigkeitskorrektur, Pluswerte für eine Weitsichtigkeitskorrektur.
Zylinder und Achse: Stärke und Ausrichtung der Korrektur einer Hornhautverkrümmung.
Prisma und Basis: Zusätzliche Angaben für eine verordnete Prismenkorrektur; im Muster nicht belegt.
Bringen Sie vorhandene Verordnung, Befunde und Angaben zur Krankenkasse mit.
Wir besprechen die gewünschte Versorgung und prüfen die Abrechnungsmöglichkeiten.
Wir erläutern Kassenanteil und mögliche eigene Kosten vor Ihrer Entscheidung.
Für private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen gelten die jeweiligen Tarife. Eine vollständige Kostenübernahme lässt sich daraus nicht pauschal zusagen.
Orientierung, Stand 13. September 2026. Maßgeblich sind die individuellen Voraussetzungen und geltenden Versorgungsregeln. Quellen: § 33 SGB V und Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA.